Vereinbarkeit bedeutet nach unserem Verständnis wesentlich mehr als Familie und Beruf, es umfasst sämtliche Lebenszusammenhänge von Beschäftigten. Es geht um das Recht auf ein vielseitiges Leben, in dem Tätigkeiten und Aspekte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen nebeneinander stattfinden können und sich weder zeitlich noch inhaltlich ausschließen. Dazu gehören ehrenamtliche und politische Tätigkeiten, soziale und kulturelle Aktivitäten, persönliche Eigenzeiten oder soziale Beziehungen genauso wie die Vereinbarkeit von beruflichen und familialen Interessen. Gute Vereinbarkeit ist dabei kein starres Konzept, vielmehr variiert es entlang der Bedarfe der Beschäftigten, die sich je nach individueller Lebensphase und Lebensform verändern können.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass diese erweiterte Form der Vereinbarkeit von beruflichem und außerberuflichem Leben grundsätzlich beiden Geschlechtern zu Gute kommen muss. In einem geschlechtersensiblen Sinne von Vereinbarkeit setzen wir uns gleichermaßen für die Interessen und Belange von Frauen und Männern ein.