Führungskräfteschulung im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Unternehmen verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Alle Beschäftigten müssen vor sexualisierter Belästigung geschützt werden
Häufig wissen Verantwortliche und Führungskräfte nicht, welche Pflichten sie haben und welche Maßnahmen sie im konkreten Einzelfall ergreifen sollen.
Im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten realisiert SowiTra Führungskräfte-Schulungen zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Ziel der Schulungen ist die Information und Sensibilisierung sowie der Steigerung der Handlungskompetenzen der Teilnehmenden.
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
- Überblick über das Thema sexualisierte Belästigung und die rechtlichen Grundlagen (AGG)
- Sensibilisierung für das Erkennen von sexualisierter Belästigung im betrieblichen Alltag
- Betriebliche Verfahrenswege entwickeln/einleiten/begleiten
- Erfolgreich Präventionsmaßnahmen initiieren
Laufzeit: Februar – November 2016
Ansprechpartner: Stefan Reuyß