buehne_2016_jahresprogramm_seminare_aufsichtsraete2Für das Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung hat SowiTra Themenkarten zum Thema „Geschlechterquote in Unternehmen“ verfasst.

 In Unternehmen, die börsennotiert sind und zugleich der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016 für die Aufsichtsratsmitglieder eine feste, gesetzlich verpflichtende Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent Frauen (sowie mindestens 30 Prozent Männern). Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, sind gesetzlich verpflichtet, selbstdefinierte Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils festzulegen.

Die Themenkarten dienen als Informationsmaterial für Mitglieder in Aufsichtsräten und Betriebsräten. Sie geben die in knapper Form Aufschluss über Art, Anwendungsbereich und Festlegung der Quoten bzw. Zielgrößen sowie über die dabei bestehenden Fristen, Veröffentlichungspflichten und Sanktionen.

Link: Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung www.mitbestimmung.de