Erstellung von Informationsmaterial für Mitglieder aus Aufsichtsräten und Betriebsräten – im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung

Hintergrund:

In Unternehmen, die börsennotiert sind und zugleich der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016 für die Aufsichtsratsmitglieder eine feste, gesetzlich verpflichtende Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent Frauen (sowie mindestens 30 Prozent Männern).

Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, sind gesetzlich verpflichtet, selbstdefinierte Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils festzulegen. Es handelt sich um börsennotierte Unternehmen, in deren Aufsichtsrat keine Arbeitnehmervertreter/innen sitzen bzw. nach dem Drittelbeteiligung-Modell höchstens ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Ar-beitnehmer/innen-Bank zuzurechnen sind. Solche Zielgrößen müssen für den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die beiden obersten Führungsebenen (unterhalb des Vorstandes) beschlossen werden.

Grundlage dafür ist das seit Mai 2015 geltende „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“.

 

Art der Materialien:

Für die Webseiten der Hans-Böckler-Stiftung (Abteilung Mitbestimmungsförderung) verfasst SowiTra sog. Themenkarten, die in knapper Form Aufschluss über Art, Anwendungsbereich und Festlegung dieser Quoten/Zielgrößen geben sowie über die dabei bestehenden Fristen, Veröffentlichungspflichten und Sanktionen.

 

Veröffentlichung:

im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung: www.mitbestimmung.de

 

 

Laufzeit: Juli – September 2015

Ansprechpartnerin: Svenja Pfahl