Das Grundgesetz hält die aktive Unterstützung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Staates fest. Im öffentlichen Bereich wird diese Aufgabe durch Gleichstellungsgesetze verfolgt. Im privatwirtschaftlichen Bereich gibt es seit Kurzem Quotenregelungen in Aufsichtsräten.
Für den Non-Profit Sektor hingegen gibt es keine solchen gesetzlichen Regelungen, auch wenn sich viele Organisationen in anderer Hinsicht am öffentlichen Dienst orientieren. SowiTra fertigt hierzu eine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung an (www.fes.de).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um die Gleichstellung im Non-Profit Sektor steht.
- Welche Bemühungen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter finden sich in den unterschiedlichen Organisationen?
- Was sind Best-Pratice Beispiele und welche Empfehlungen für Organisationen lassen sich daraus ableiten?
- Was ist der „Gold-Standard“ an dem es sich zu orientieren gilt?
Zwei Dimensionen von besonderem Interesse: Einerseits die Frage der Repräsentanz von Frauen. Und andererseits die Teilhabe von Frauen und Männern an den Ressourcen der Organisationen, also an Macht (Einfluss), an Geld (Entlohnung) und Sicherheit (Beschäftigungsverhältnisse: Teilzeit, Befristung, tarifliche Bindung).
Vorgehen:
- Zum einen wurde ein – auf quantitativen Erhebungen basierender – geschlechterdifferenzierter Überblick über die Strukturiertheit des sog. Dritten Sektor in Deutschland erstellt. Dieser Überblick fokussiert auf das Hauptamt, d.h. im Mittelpunkt stehen die Beschäftigtenstrukturen der Organisationen.
- Darüber hinaus haben teilstandardisierte, leitfragengestützte Interviews mit Verantwortlichen aus den Non-Profit-Bereichen Gewerkschaften, Wohlfahrt, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden (Jugend, Schutz und Sport) einen vertiefenden Einblick in die tatsächliche Praxen einzelner Organisationen geliefert.
Der Ergebnisbericht kann auf den Seiten der Friedrich-Ebert-Stiftung herunter geladen werden (Broschüre, 80 S.).
Laufzeit: September bis April 2018
Ansprechpartner: Stefan Reuyß