In den nächsten Jahrzehnten wird der Anteil der über 50-jährigen Erwerbstätigen wie auch das Durchschnittsalter der Belegschaften in den Betrieben deutlich steigen. Themen wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis ins höhere Alter sowie das lebenslange Lernen gewinnen damit zukünftig weiter an Bedeutung.
Zu den zentralen familialen Versorgungsaufgaben, die auf den Großteil der Menschen in ihrem Lebensverlauf zukommen, gehören neben der Kinderbetreuung auch die Versorgung und Pflege von älteren und/oder kranken Angehörigen. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird sich bis 2050 voraussichtlich mehr als verdoppeln, so dass auch hier neue Lösungen in der Frage von Pflege und Versorgung gefunden werden müssen.
Erwerbstätige Angehörige müssen sich daher verstärkt mit den Herausforderungen einer tagtäglichen Vereinbarkeit von Beruf und familialen Aufgaben befassen. Bisher werden die Leistungen und Vereinbarkeitsprobleme von pflegenden Beschäftigten in den Betrieben weder entsprechend anerkannt noch hinreichend berücksichtigt. Insbesondere die Zeitmuster und -bedarfe der Pflegenden sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden.
Wir wollen dazu beitragen, dass die Thematik älterer Beschäftigter sowie der Übernahme von Pflegeaufgaben durch Beschäftigte in der betrieblichen Praxis stärkere Beachtung finden.